Wenn Hits zum Zankapfel werden – Warum Musiker nicht immer ihre eigenen Songs spielen dürfen
In der Musikgeschichte gibt es unzählige legendäre Songs – aber fast genauso viele Konflikte darum, wem diese eigentlich gehören und wer sie nutzen darf. Besonders heikel wird es, wenn jene Künstler, deren Stimmen oder Gitarren die Lieder berühmt gemacht haben, später nicht ohne Weiteres das Recht haben, diese Werke auf ihren eigenen Konzerten zu spielen.
Die Fälle reichen von Paul Carrack und Mike + The Mechanics über Supertramp bis zu Modern Talking – und sie werfen eine große Frage auf:
Warum dürfen Coverbands eigentlich alle Songs frei nachspielen, aber ehemalige Bandmitglieder oft nicht?
Der Blick hinter die Kulissen zeigt: Zwischen Emotion, Identität und juristischen Feinheiten verläuft ein schmaler Grat!
Wenn Identität zur Marke wird: Paul Carrack & Mike + The Mechanics
Paul Carrack war die sanfte, unverwechselbare Stimme vieler Mechanics-Hits – etwa „The Living Years“. Als er begann, diese Songs auf Solo-Touren zu performen, stieß das intern auf Widerstand. Warum?
Mike + The Mechanics waren als Kollektiv gedacht, und Mike Rutherford wollte die Songs als Teil dieser Gruppenidentität geschützt wissen. Carrack wiederum sah diese Lieder als Teil seiner persönlichen künstlerischen Geschichte.
Ein Konflikt, den wir als Musikfans nie nachvollziehen können und oft sehr schade finden.
Der Klassiker: Supertramp und der Vertrag, den man nicht bricht – oder doch?
Kaum ein Fall ähnelt der Mechanics-Situation so stark wie der zwischen Roger Hodgson und Rick Davies.
- Hodgson verließ Supertramp und sollte seine Hits selbst spielen.
- Die Band sollte ihre Songs behalten.
So die Vereinbarung.
Doch 2010 spielte Supertramp plötzlich Hodgsons Klassiker bei ihren Tourneen – für ihn ein klarer Bruch des Abkommens. Juristisch schwer greifbar, emotional aber explosiv.
Hier zeigt sich besonders deutlich:
Die Stimme wird oft als „die Band“ wahrgenommen – aber die Rechte liegen ganz woanders.
Modern Talking: Wenn Machtfragen die Musik bestimmen
Bei Modern Talking war es weniger ein Missverständnis als eine Machtdynamik:
- Dieter Bohlen schrieb und kontrollierte die Songs.
- Thomas Anders war die Stimme – aber nicht der Urheber.
Nach der Trennung durfte Anders nicht automatisch das Modern-Talking-Repertoire als Solo-Programm nutzen. Rechtlich war das nachvollziehbar, emotional aber heikel: Die Fans erwarteten seine Stimme und auch ihn als Identifikationsfigur, doch die Songs gehörten jemand anderem, er eigentlich ohnehin schon genug Geld verdiente mit anderen Projekten.
Sting und The Police: Wenn der Hauptsongwriter seine Vergangenheit weiterführt
Im Fall von Sting gab es keinen juristischen Streit – dafür emotionale Reibungen.
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Sting war der fast ausschließliche Songwriter von The Police.
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Als Solokünstler spielte er viele Police-Hits weiter, ohne große Einschränkungen.
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Für Andy Summers und Stewart Copeland war das manchmal ein wunder Punkt: Sie sahen die Songs als gemeinsames Vermächtnis, nicht als Stings Alleinerbe.
Es kam zwar nie zu einem offenen Verbot, aber zu spürbaren Spannungen – vor allem, weil Sting mit seiner Solokarriere die Police-Ära stilistisch hinter sich lassen wollte, während das Publikum an diesen Hits festhielt.
Dieser Fall zeigt, dass Konflikte nicht immer juristisch sein müssen. Manchmal reichen künstlerische Egos und unterschiedliche Ansichten über die eigene Rolle in der Band.
Warum Coverbands dürfen, was ehemalige Bandmitglieder oft nicht dürfen
Das wirkt auf den ersten Blick paradox! Warum dürfen dann so gut wie alle bekannten Hits einfach von jedem gecovert werden? Hier kommen die GEMA-Regeln und das Markenrecht ins Spiel.
1. Das musikalische Werk gehört dem Komponisten – nicht dem Interpreten.
Coverbands zahlen GEMA-Gebühren, und damit ist die Nutzung rechtlich sauber.
Es geht um das Werk, nicht um die Bandmarke.
2. Coverbands treten nicht unter dem Bandnamen auf.
Niemand glaubt, dass „The Logical Song“ von DER echten Supertramp gespielt wird, wenn es eine Tribute-Show ist.
→ Keine Markenverwechslung.
3. Ehemalige Bandmitglieder riskieren eine Markenverwässerung.
Wenn Roger Hodgson Supertramp-Songs spielt, klingt das für Fans „wie Supertramp“ – denn er war diese Stimme.
Das kann:
- Erwartungen an die eigentliche Band beeinflussen
- Identitäten verwischen
- Markenrechte gefährden
→ Deshalb bestehen Bands oder Bandführer oft darauf, die Verwendung einzuschränken.
4. Bei internen Verträgen gelten Sonderregeln
Häufig haben Bands Verträge, die festhalten:
- Wer wann welche Songs öffentlich spielen darf
- Wie das Repertoire aufzuteilen ist
- Wie die Marke geschützt wird
Coverbands unterliegen diesen internen Verträgen nicht – daher sind die Regeln einfacher.
Emotional oder juristisch – am Ende geht es immer um Identität und Geld
Die berühmten Konflikte zeigen: Nicht die Melodie erzeugt Streit, sondern die Frage, wer sie verkörpert und natürlich auch, wer damit mehr verdienen kann.
Für das Publikum zählt oft die Stimme. Für die Musikindustrie zählt der Komponist. Für die Band zählt die Marke.
Daraus entstehen Situationen, die absurd wirken – aber tief im System verankert sind.


Eine Antwort
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