Vorsicht Abmahnfalle: Musik in Instagram-Reels und Stories kann teuer werden

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Instagram lebt von Reels und Stories – und kaum etwas macht diese Beiträge lebendiger als Musik. Ein Song im Hintergrund, ein Beat im Trend – schon steigt die Reichweite. Doch was viele nicht wissen: Wer sein Konto geschäftlich/gewerblich nutzt, bewegt sich dabei auf gefährlich dünnem Eis. Immer häufiger kommt es aktuell zu Abmahnungen, weil Musik ohne die nötigen Rechte verwendet wird.

Musik ist meist urheberrechtlich geschützt

Wer sie mit einem Video verbindet, braucht nicht nur das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, sondern auch die sogenannten Synchronisationsrechte – also die Erlaubnis, Musik mit Bewegtbild zu kombinieren. Genau diese Rechte fehlen bei der normalen Instagram-Musikbibliothek, die in der App angeboten wird.

Instagram hat zwar mit Labels und Verwertungsgesellschaften Vereinbarungen geschlossen, doch diese gelten fast ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Nutzung. Sobald ein Account gewerblich betrieben wird – also etwa für Selbstständige, Unternehmen, Influencerinnen oder Künstlerinnen – ist die Sache klar: Die Nutzung ist nicht erlaubt.

Was bedeutet „gewerblich“?

Viele unterschätzen, wie schnell ein Account in die gewerbliche Schiene fällt. Gewerblich ist nicht nur, wenn ein Produkt direkt verkauft wird. Schon wenn ein Profil genutzt wird, um:

  • die eigene Dienstleistung vorzustellen,
  • die Markenbekanntheit zu steigern,
  • potenzielle Kund*innen zu erreichen,

wird es als geschäftlich gewertet. Damit sind praktisch alle Business- und Creator-Accounts betroffen – vom Handwerksbetrieb über die Modebloggerin bis zum Freiberufler.

Abmahnungen nehmen zu

Mehrere Kanzleien berichten mittlerweile von einer wachsenden Zahl an Abmahnungen. Unternehmen, die Musik aus der Instagram-Bibliothek in ihren Reels oder Stories nutzen, erhalten Post von Rechteinhabern oder deren Anwälten. Gefordert werden in der Regel Unterlassungserklärungen und Zahlungen, die schnell in den vierstelligen Bereich gehen können.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob das betroffene Reel direkt Werbung enthielt oder nur ein lustiges Trendvideo war: Entscheidend ist, dass der Account insgesamt gewerblich genutzt wird.

Welche Möglichkeiten gibt es rechtssicher?

Ganz auf Musik verzichten muss man nicht. Es gibt Alternativen:

  • Meta Sound Collection
    Meta bietet ein eigenes Musik- und Soundportal an, das explizit auch für gewerbliche Inhalte auf Facebook und Instagram gedacht ist: facebook.com/sound/collection. Hier findet sich eine Auswahl an Songs und Soundeffekten, die ohne zusätzliches Risiko genutzt werden dürfen.
  • Lizenzfreie Musikplattformen
    Dienste wie Epidemic Sound, Artlist oder PremiumBeat bieten gegen Gebühr Musik, deren Lizenz die kommerzielle Nutzung auf Social Media einschließt.
  • Eigene oder individuell lizenzierte Musik
    Wer mit Musiker*innen zusammenarbeitet oder selbst produziert, kann eigene Tracks nutzen – die sicherste Lösung überhaupt. Noch dazu die beste Werbung!

Und was ist mit bestehenden Reels?

Leider gibt es keine Möglichkeit, nachträglich nur die Musik aus bereits veröffentlichten Reels oder Stories zu löschen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, muss die Beiträge löschen oder archivieren und ggf. ohne Musik neu hochladen. Ein einfaches „Stummschalten“ der Instagram-Musik ist aktuell nicht vorgesehen.

Infobox: Was ist mit Covers und nachgespielten Liedern?

Viele Userinnen greifen auf Reels zurück, in denen Songs nicht vom Originalinterpreten stammen, sondern von Musikerinnen nachgespielt wurden. Doch Vorsicht:

  • Urheberrecht bleibt bestehen – Auch eine Coverversion nutzt die geschützte Melodie und den Text. Die Rechte liegen weiterhin bei den ursprünglichen Komponisten und Textdichtern.

  • Zusätzliche Rechte entstehen – Der Cover-Musiker hat eigene Leistungsschutzrechte an seiner Aufnahme. Damit braucht man im Zweifel sogar doppelte Erlaubnisse.

  • Instagram-Bibliothek hilft nicht – Auch wenn ein Cover über die Instagram-Musikbibliothek verfügbar ist, gilt: Für gewerbliche Accounts ist es rechtlich unsicher.

  • Nur mit spezieller Lizenz sicher – Erlaubt sind ausschließlich Cover-Versionen, die über lizenzfreie Plattformen (z. B. Epidemic Sound, Artlist) mit einer ausdrücklichen Freigabe für kommerzielle Nutzung angeboten werden.

👉 Wer glaubt, mit einem Cover-Track rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, irrt – im Gegenteil: Hier droht sogar ein doppeltes Risiko.

Natürlich, hier ist eine aktualisierte Übersicht der derzeit besonders häufig abgemahnten Songs in Verbindung mit Instagram-Reels und -Stories. Diese Liste basiert auf aktuellen Abmahnfällen und kann als Warnung für alle dienen, die Musik in ihren gewerblichen Social-Media-Beiträgen verwenden.


🎵 Top 10 aktuell abgemahnter Songs auf Instagram

Song-Titel Künstler*in / Remix-Artist Rechteinhaber / Abmahnkanzlei Besonderheiten / Hinweise
„Elfe“ Dario Lessing Kris Steininger / Frommer.Legal Verwendung in Instagram-Werbevideo eines Unternehmens; Abmahnung wegen gewerblicher Nutzung aus der Instagram-Musikbibliothek (WBS.LEGAL).
„Goosebumps“ HVME B1 Recordings GmbH / IPPC Law Abmahnung wegen Nutzung auf Instagram; Forderung von Schadensersatz (Anwalt.de).
„Pedro“ Jaxomy × Agatino Romero × Raffaella Carrà B1 Recordings GmbH / IPPC Law Abmahnungen erreichen teils hohe Beträge (Datenschutz-Generator.de).
„P‑ra‑da“ Cassö, RAYE & D‑Block Europe B1 Recordings GmbH / IPPC Law Abmahnungen wegen Nutzung auf Social Media (Datenschutz-Generator.de).
„Alles kaputt“ Anstandslos & Durchgeknallt Rose & Partner / LOIBL LAW Abmahnungen wegen Nutzung auf Instagram (Datenschutz-Generator.de).
„Mein kleines Herz (Bam Bam)“ Darius & Finlay SoundGuardian GmbH / Nimrod Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Nutzung auf Social Media (Datenschutz-Generator.de).
„Freed from Desire“ Gala SoundGuardian GmbH / Nimrod Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Nutzung auf Social Media (Datenschutz-Generator.de).
„3 Haselnüsse“ Jacques Raupé & Felix Harrer SoundGuardian GmbH / Nimrod Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Nutzung auf Social Media (Datenschutz-Generator.de).
„Fire“ Scooter SoundGuardian GmbH / Nimrod Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Nutzung auf Social Media (Datenschutz-Generator.de).
„Elfe“ Dario Lessing INSTINCT GmbH / Beutler & Brandt Abmahnung wegen gewerblicher Nutzung aus der Instagram-Musikbibliothek; Forderung bis zu 25.000 € (medienrechtsanwaelte.de).

⚠️ Hinweise zur Nutzung

  • Gewerbliche Nutzung: Die Nutzung der Instagram-Musikbibliothek ist für gewerbliche Accounts eingeschränkt. Auch wenn ein Song in der Bibliothek verfügbar ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass er für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf.
  • Rechteinhaber: Abmahnungen werden häufig von Rechteinhabern oder deren Beauftragten ausgesprochen, darunter Musikverlage, Labels oder spezialisierte Anwaltskanzleien.
  • Forderungen: Gefordert werden in der Regel Unterlassungserklärungen, Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten. Die Höhe der Forderungen kann variieren und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Abmahnung da – was tun?

1. Ruhe bewahren & alles prüfen

  • Abmahnung genau lesen: Prüfe, wer der Absender ist, welche Rechte verletzt werden sollen, welche Forderungen gestellt werden (Unterlassung, Schadensersatz, Anwaltskosten).
  • Fristen notieren: Meist gibt es eine kurze Frist (z. B. 1–2 Wochen) für eine Reaktion oder Unterlassungserklärung. Nicht verpassen!

2. Nicht sofort unterschreiben

  • Keine Unterlassungserklärung vorschnell unterschreiben – viele Abmahnungen enthalten Formulierungen, die später zu hohen Zahlungen oder Sperren führen können.
  • Rechtsanwalt einschalten: Am besten einen Anwalt für Medien- oder Urheberrecht kontaktieren. Es gibt sogar Kanzleien, die auf Social-Media-Abmahnungen spezialisiert sind.

3. Sachlage prüfen

  • Handelt es sich wirklich um eine Verletzung?
    • Wurde die Musik gewerblich genutzt?
    • War sie lizenziert oder aus der Instagram Sound Collection, die kommerzielle Nutzung erlaubt?
  • Beweise sichern: Screenshots, heruntergeladene Videos, Account-Details.

4. Unterlassungserklärung prüfen oder anpassen

  • Oft fordern Abmahner eine Unterlassungserklärung.
  • Ein Anwalt kann prüfen, ob:
    • die Forderungen berechtigt sind
    • man die Formulierung abmildern kann, um zukünftige Risiken zu reduzieren.

5. Schadensersatz prüfen / verhandeln

  • Manche Forderungen sind überhöht. Ein Anwalt kann versuchen, Schadensersatz zu reduzieren oder mit der Gegenseite zu verhandeln.
  • Wichtig: Nicht einfach zahlen, ohne zu prüfen, ob die Höhe angemessen ist.

6. Beiträge sichern & anpassen

  • Inhalte mit problematischer Musik sofort offline nehmen, archivieren oder löschen.
  • Künftig nur lizenzierte Musik verwenden (Meta Sound Collection, lizenzfreie Plattformen, eigene Musik).

7. Lektion für die Zukunft

  • Business-Accounts und gewerblich genutzte Accounts sollten grundsätzlich Musik nur mit Lizenz verwenden.
  • Reels und Stories regelmäßig prüfen, ob sie rechtlich sicher sind.

Fazit

Dann geh mal löschen! Kleiner Trost: Das Löschen geht schnell, in der Sammelansicht alles anklicken und weg ist der Post. Das ist natürlich nicht so toll für alle, die mit sehr viel Mühe Reels und Beiträge mit eigenen Inhalten erstellt haben.

Sie müssen alles durchschauen, gegebenenfalls archivieren und schauen, was sie noch mal posten wollen. Bei vielen Reels ist der Verlust aber auch gar nicht so groß, da sie auf Instagram eh nur so eine Art Halbwertszeit haben, nämlich eh nur maximal 10 Tage aufgerufen werden, dann verschwinden sie aus dem Algorithmus und erscheinen nur noch im Profil. Hier muss dann erst jemand draufklicken, wer sich dafür interessiert. Aber klar, stehen dort wichtige Inhalte, ist es wie eine Visitenkarte/Bibliothek, die man ungern löschen möchte.

Kleiner Nachgedanke: Ich kann mich noch gut erinnern, als ich anfing Instagram zu nutzen und mich wunderte, warum jede/r HinzIn und KunzIn coole Hits für eitle, dümmliche und oberflächliche Stories nehmen darf. Ich dachte mir immer: Das kann nicht im Sinne der Musiker sein, dass sie alle sich mit den Songs schmücken dürfen… Der Eindruck war berechtigt, es war im Grunde nie in Ordnung, wenn besonders Influencer sich an der Musik bedienten für eigene Zwecke. Sind wir mal gespannt wie es weitergeht – wir halten euch auf dem Laufenden!

 

 

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